Stand 01.01.2026

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB für sämtliche Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, oder mit der Bereitstellung der bestellten Ware in unserem Warenausgangsbereich durch uns als geschlossen.

3. Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Die Gültigkeitsdauer ist im Kostenvoranschlag angeführt. Ist die Gültigkeitsdauer nicht angeführt, so gilt eine Dauer von 4 Wochen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, werden wir den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen und sind wir berechtigt, diese Mehrkosten zur Nachverrechnung in Abstimmung zu bringen.

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.

4. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf jedenfalls unserer ausdrücklichen Zustimmung und ist zudem nur im Zusammenhang mit der Gewinnung eines Geschäftsabschlusses zulässig.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

5. Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind gemäß der Zahlungsvereinbarung ab Rechnungseingang zu bezahlen.

Wird gegen unsere Rechnung binnen 3 Arbeitstagen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie als angenommen.

Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen sowie Anzahlungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.

Sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, sind alle von uns genannten Preise als Nettopreise (exklusive Umsatzsteuer) zzgl. Versand-/Verpackungs- und Lieferkosten zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

6. Wertsicherungsklausel

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index.

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.

7. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Sofern nicht anders in schriftlicher Form auf dem Angebot oder auf der Auftragsbestätigung mitgeteilt, ist der Kaufpreis binnen 10 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen. Wir erlauben uns eine Akontozahlung in voller Höhe des Kaufpreises zu verlangen. Die Zahlungsbedingungen sind integrativer Bestandteil unserer ABG.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

Wenn der Käufer/Werkbesteller auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.

8. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

9. Terminverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

10. Mahn- und Inkassokosten

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von 40 EUR zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

11. Transport - Gefahrtragung

Außer im Falle einer ausdrücklichen, schriftlichen gegenteiligen Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei jeglicher Lieferungen unser Vertragspartner. Der Gefahrenübergang erfolgt an den Kunden mit der Übergabe der Ware an den Transporteur, oder mit der Bereitstellung der Ware in unserem Versandbereich im Falle einer Selbstabholung. Sofern im Vorfeld nichts anderes vereinbart, erfolgt die Wahl des Transporteurs und der Versendungsart durch unser Unternehmen. Erfolgt der Versand durch unsere eigenen Transportmittel, so erfolgt der Gefahrenübergang bei Verlassen der Ware unseres Lagers.

Sollte die Ware beim Vertragspartner nicht zugestellt werden können, so werden wir dies umgehend an den Partner kommunizieren. Die Kosten für jeden weiteren Zustellversuch werden gesondert in Rechnung gestellt.

Fallen bei Lieferungen- und Leistungen ins Ausland weitere Gebühren an, so ist der Vertragspartner verpflichtet, diese auf seine Kosten zu verzollen, zu versteuern, zu versichern bzw. allfällige Dokumente und Bewilligungen einzuholen.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bliebt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Erfolgt der Zugriff Dritter auf unsere Vorbehaltsware/-Leistung insbesondere durch Pfändungen, so verpflichtet sich der Vertragspartner auf unser Eigentum hinzuweisen und uns darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der Vorbehaltsware/-Leistung, insbesondere bei Verlust und Verschlechterung.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung ist der Sitz unseres Unternehmens.

14. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

Der Liefertermin wird insofern fix vereinbart, als wir bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten können. Diese Erklärung hat innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Wir sind berechtigt, sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend zu machen.

Der Liefertermin wird fix vereinbart. Bei Verzug bedarf es keines Rücktritts; dessen Folgen treten automatisch ein.

15. Annahmeverzug

Befindet sich der Vertragspartner in Annahme-/Abholverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern (wofür wir eine Lagergebühr von EUR 5.- pro Tag in Rechnung stellen) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen vom Vertrag (inklusive Folgeaufträge) zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstrafe von 5 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.

16. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Auflösung des Vertrages zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens binnen 14 Tagen, zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

17. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.

18. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel

„Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

19. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt ist, ausgeschlossen.

20. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

22. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

23. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

24. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Wahlrecht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.